Die Planungen für das Quartier Nohl gehen voran. Um eine sichere Planung für die WEL zu ermöglichen benötigen wir verbindliche Zusagen der interessierten Anlieger/Eigentümer in diesem Quartier. Deshalb ist es notwendig, dass wir mit diesen Eigentümern eine Vorvertrag abschließen.


Hier können Sie sich die Unterlagen für den Vorvertrag zukommen lassen.




    Antworten zu Fragen rund um den geplanten Ausbau des Quartier Nohl finden Sie hier:

    Kommt die Fernwärme in das Quartier Nohl auf jeden Fall?

    Da wir diese Quartier als WEL komplett alleine erschließen und nicht gemeinsam mit Sanierungsarbeiten der Gemeinde planen können, ist es für uns umsowichtiger aussreichend Abnehmer in diesem Quartier zu haben. Wir benötigen für eine wirtschaftliche Erschließung als Minimum ca. 55% der bestehenden Gebäude.

    Ausbauzeitraum

    Aktuell wird geplant, dass das Quartier Nohl ab Mitte/Ende 2025 erschlossen wird. Je nach Interesse und Größe des Ausbaus kann die komplette Erschließung 12-24 Monate dauern.

    Was kostet der Anschluss an das Wärmenetz?

    Die Kosten für den Anschluss an das Wärmenetz setzten sich aus der Hausanschlussleitung und der Installation der Übergabestation zusammen.

    Bei der Hausanschlussleitung fallen einmalig 5.800,- EUR* Grundkosten zzgl. Leitungskosten auf dem Grundstück i.H.v. 230,- EUR* pro Meter verlegter Fernwärmeleitung im Aussenbereich an.

    Die Installationskosten der Hausübergabestation betragen je nach Größe der Station einmalig 10.500,- bis 11.500,- EUR*. Erfolgt die Installation der Übergabestation nicht unmittelbar in der Nähe der Hausdurchführung, können zusätzliche Kosten anfallen.

    Hausanschlussleitung Grundpreis5.800,- €*
    Hausanschlussleitung 10 m Grundstücksgrenze bis Gebäude2.300,- €*
    Hausübergabestation bis 15 kW10.500,- €*
    Gesamt18.600,- €*
    Was kostet die Versorgung mit Wärme?

    Die laufenden Kosten der Wärmeversorgung setzen sich aus den drei Komponenten Grundpreis (58,- EUR/kW/Jahr*), Arbeitspreis (0,11 EUR/kWh*), Verrechnungspreis (10,- EUR/Monat*) zusammen. Aus der kalkulierten Jahressumme wird ein monatlicher Abschlag errechnet und monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen.

    Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus:

    MengeEPSumme
    Grundpreis15 kW58,- €/kW/a870,- €*
    Arbeitspreis15.000 kWh0,11 €/kWh1.650,-€*
    Verrechungspreis12 Monate10,- €/Monat120,- €*
    Gesamt2.640,- €*
    Bekomme ich das ganze Jahr Wärme geliefert?

    Ja, unser Wärmenetz wird das ganze Jahr betrieben und in unserer Heizzentrale halten wir die wichtigsten Komponenten redundant vor um die Ausfallsicherheit zu erhöhen.

    Welche Gebäude können angeschlossen werden?

    Grundsätzlich können alle Arten von Gebäude angeschlossen werden, egal ob Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Wenn das Gebäude bereits eine Zentralheizung verbaut hat, ist der Umbau auf Fernwärme sehr einfach.

    Ich habe noch eine funktionierende oder relativ neue Gas-/Ölheizung, was soll ich tun?

    Sie können im Rahmen der Ersterschließung die Hausanschlussleitung in Ihr Gebäude verlegen und von den atraktiven Kosten der Ersterschließungsmaßnahme provitieren und den Wechsel (Intstallation der Übergabestation) zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Sie müssen bei einer Beauftragung der Hausanschlussleitung nach Planungsabschluss der Ersterschließung mit deutlich höheren Kosten rechnen, da hier zusätzliche Einmalkosten und Grabaufwände entstehen.

    Brauche ich eine Fußbodenheizung?

    Nein, durch unseren gleitenden Vorlauf von 65 – 80°C ist es möglich bestehende Zentralheizungen mit Heizkörpern zu versorgen.

    Was muss ich beachten, wenn ich aktuell Nachtspeicheröfen habe?

    Wird Ihr Gebäude aktuell über Nachtspeicheröfen beheizt, werden zusätzliche Umbaumaßnahmen nötig sein. Hierzu sollten Sie sich mit einem Installateur Ihres Vertrauens in Verbindung setzten und die Situation vorab besprechen.

    Bis wann muss ich den Vorvertrag abgeschlossen haben.

    Um uns eine Plannungssicherheit zu ermöglichen, ist es notwendig, dass wir den Vorvertrag bis zum 01.07.2024 unterschrieben zurück erhalten.

    Kann ich den Vorvertrag kündigen bzw. wie lange ist dieser gültig?

    Der Vorvertrag kann einseitig von der WEL gekündigt werden, sollte ein zu geringes verbindliches Interesse im Quartier vorhanden sein, und somit eine wirtschaftliche Erschließung des Quartiers nicht realisiserbar ist.

    Der Vorvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit einer Option den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern, sollte es aus heute nicht absehbaren Gründen zu Verzögerungen kommen.

    Wieso benötigt die WEL Zugang zum Gebäude?

    Der Zugang zu den angeschlossenen Gebäuden ist für die WEL in der Regel in folgenden Situationen notwendig:

    • Einbau und Inbetriebnahme der Leitung und Übergabestation
    • Zu Wartungs bzw. Reparaturzwecken
    • Zur Ablesung von Zählerständen

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